Für den Fall, dass Wünsche zur medizinischen Behandlung nicht mehr geäußert werden können, sollte eine bevollmächtige Person den in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen zur medizinischen Behandlung gegenüber den Ärzten durchsetzen.

Bei der Umsetzung des Patientenwillens kommt der vorsorgebevollmächtigten Person eine zentrale Bedeutung zu, da diese Person im Gespräch mit der behandelnden Ärzteschaft entscheidet, welche medizinischen Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden.

Patientenverfügungen sollten zwar so präzise wie möglich abgefasst werden, können aber nicht jede konkrete Situation voraussehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Durch die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person dem Patientenwillen Geltung verschaffen, ohne dass ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden muss.

Vorteile der notariellen Patientenverfügung

Vorteile der notariellen Patientenverfügung

Notarin Dr. Rüping hilft bei der rechtssicheren Erstellung einer Patientenverfügung. Die Vorteile der notariellen Form sind:

  • Rechtssichere Erstellung der Patientenverfügung
  • Sicherheit bezüglich der Identitätsfeststellung
  • Dokumentation der Geschäftsfähigkeit
  • Aufnahme von Besonderheiten (nach Rücksprache mit einem Arzt)
Notarin Dr. Rüping kann die Patientenverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.