Jede Scheidung sollte im Idealfall einvernehmlich geregelt werden, denn wenn sich die Eheleute nicht über bestimmte Scheidungsfolgesachen einigen können, muss ein Familiengericht verbindliche Regelung treffen.
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung sparen die Beteiligten Zeit, Anwalts- und Gerichtskosten.
Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein gemeinsames Testament aufgehoben werden soll, sowie in Fragen des nachehelichen Unterhalts. Aber auch bei Vermögensübertragungen von Immobilien und/oder Geschäftsanteilen sowie bei Regelungen zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich ist die notarielle Beurkundung Pflicht.
Unterstützung durch die Notarin
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Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung sind sich im Grunde sehr ähnlich, denn beide regeln dieselbe Scheidungsfolgesachen, allerdings kann der Ehevertrag umfangreicher als die Scheidungsfolgenvereinbarung sein, da auch Inhalte geklärt werden, welche die Ehe selbst betreffen. Ein entscheidender Unterschied ist, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung erst im Falle einer Trennung oder einer bevorstehenden Scheidung errichtet werden kann.
Im Falle einer Scheidung sollten sich die Eheleute daher frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen auseinandersetzen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann mit Unterstützung von Notarin Dr. Rüping als neutrale Person erstellt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Vereinbarungen der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechen, dokumentiert werden und die Scheidung fair bleibt, der schwächere Partner also vor übereilten und unüberlegten Entscheidungen geschützt wird.