Jede Scheidung sollte im Idealfall einvernehmlich geregelt werden, denn wenn sich die Eheleute nicht über bestimmte Scheidungs­folge­sachen einigen können, muss ein Familien­gericht verbindliche Regelung treffen.

Durch eine Scheidungsfolgen­vereinbarung sparen die Beteiligten Zeit, Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein gemeinsames Testament aufgehoben werden soll, sowie in Fragen des nach­ehelichen Unterhalts. Aber auch bei Vermögens­übertragungen von Immobilien und/oder Geschäfts­anteilen sowie bei Regelungen zum Zugewinn­ausgleich und zum Versorgung­sausgleich ist die notarielle Beurkundung Pflicht.

Unterstützung durch die Notarin

Unterstützung durch die Notarin

Ehevertrag und die Scheidungs­folgen­vereinbarung sind sich im Grunde sehr ähnlich, denn beide regeln dieselbe Scheidungs­folge­sachen, allerdings kann der Ehe­vertrag umfang­reicher als die Scheidungs­folgen­verein­barung sein, da auch Inhalte geklärt werden, welche die Ehe selbst betreffen. Ein entscheidender Unterschied ist, dass die Scheidungs­folgen­verein­barung erst im Falle einer Trennung oder einer bevor­stehenden Scheidung errichtet werden kann.

Im Falle einer Scheidung sollten sich die Eheleute daher frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen aus­ein­ander­setzen. Eine Scheidungs­folgen­verein­barung kann mit Unter­stützung von Notarin Dr. Rüping als neutrale Person erstellt werden. Hierdurch wird sicher­gestellt, dass alle Verein­barungen der gesetzlich vor­geschrie­benen Form entsprechen, dokumentiert werden und die Scheidung fair bleibt, der schwächere Partner also vor übereilten und unüberlegten Entschei­dungen geschützt wird.