Bei einer Unternehmensumwandlung wird die komplette Unternehmensstruktur angepasst und/oder die Rechtsform gewechselt.

Unternehmensumwandlung: Veränderung der Rechtsform

Unternehmensumwandlung: Veränderung der Rechtsform

Dies wird häufig in Betracht gezogen, wenn bei einer Neuausrichtung des Unternehmens die bisherige Rechtsform nicht mehr optimal ist, verschiedene Unternehmen vereinigt, Unternehmen aufgeteilt oder Unternehmensvermögen übertragen werden sollen. Häufige Ziele einer Unternehmensumwandlung sind beabsichtigte Steuervorteile, die Begrenzung der Haftung oder eine Verschlankung der Unternehmensstruktur.

Arten der Umwandlung

Arten der Umwandlung

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) sieht im Wesentlichen vier Arten der Umwandlung vor:

  • Verschmelzung
  • Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)
  • Vermögensübertragung
  • Formwechsel

Bei einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz wird nicht jeder Vermögensgegenstand einzeln übertragen, sondern es tritt eine Gesamtrechtsnachfolge ein. Der Vorteil herbei ist, dass alle Forderungen und Verbindlichkeiten automatisch auf die neue Gesellschaft übergehen. Eine Zustimmung von Vertragspartner, und hier insbesondere von Gläubigern, ist nicht erforderlich.

Aufgrund der Komplexität einer Unternehmensumwandlung ist die Vorbereitung und Begleitung durch Notarin Dr. Rüping ratsam. Die rechtlich vorgeschriebenen notarielle Beurkundung der Unternehmensumwandlung wird von Frau Dr. Rüping ebenso übernommen wie der abschließende Eintrag ins Handelsregister.