Bei einer Beglaubigung prüft Notarin Dr. Rüping lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift oder einer Abschrift (einer Kopie).

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch Notarin Dr. Rüping – oder Ihres Handzeichens, falls Sie nicht unterschreiben können – setzt keine Beratung voraus, kann aber auf Wunsch zusätzlich erfolgen. Frau Dr. Rüping prüft lediglich Ihre Identität anhand Ihres Ausweises und lässt Sie vor Ihren Augen unterschreiben. Anschließend fügt die Notarin einen Vermerk an das Originaldokument an, mit dem sie beglaubigt, dass die Unterschrift vor ihr vollzogen wurde. Sollte das Dokument bereits unterzeichnet sein, müssen Sie Notarin Dr. Rüping gegenüber bestätigen, dass die vollzogene Unterschrift von Ihnen stammt. Im Beglaubigungsvermerk ist dann festgehalten, dass die Unterschrift vor der Notarin anerkannt wurde.

Bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift prüft Notarin Dr. Rüping nur, ob der Inhalt des Dokuments strafbar ist und sie deswegen die Mitwirkung verweigern muss. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung der Erklärung oder Vereinbarung durch die Notarin findet nicht statt.

Unterschied Beglaubigung – notariellen Beurkundung

Unterschied Beglaubigung – notariellen Beurkundung

Der entscheidende Unterschied zwischen Beglaubigung und notariellen Beurkundung ist, dass bei einer notariellen Beurkundung neben der Echtheitsbestätigung auch eine intensive Prüfung der Dokumente und eine ausführliche Beratung durch die Notarin bezüglich der rechtlichen Tragweite stattfindet.