Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oft ein wichtiger Schritt, der professionelle Begleitung durch die Notarin bedingt.

Der Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug

Bevor ein Haus zum Verkauf angeboten oder der Kauf eines Hauses geplant wird, sollten die Eigentums­verhältnisse an der Immobilie geklärt werden. Hier lohnt ein Blick in den Grundbuch­auszug beim zuständigen Amtsgericht.

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und eventuell eingetragene Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder sonstige Grundpfandrechte. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhält über das Grundbuchamt beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug.

Auf Wunsch kann Frau Dr. Rüping den Grundbuchauszug beantragen.

Der Notartermin bei Frau Dr. Rüping

Der Notartermin bei Frau Dr. Rüping

Der Termin bei Notarin Dr. Rüping zählt zu den wichtigsten Ereignissen rund um den Hauskauf und sollte daher gewissenhaft vorbereitet werden. Wichtig zu wissen ist, dass in Deutschland eine notarielle Beurkundung verpflichtend und nur mit Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags der Hauskauf rechtskräftig ist. Da der Käufer die wesentlichen Notarkosten trägt, wählt dieser in der Regel auch den Notar bzw. die Notarin aus.

Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank und unterschreiben Sie den Kaufvertrag erst, wenn Sie eine verbindliche Finanzierungsbestätigung erhalten haben. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der notariellen Beurkundung wird dann der Eigentümerwechsel besiegelt.

Welche Unterlagen benötigt die Notarin?

Welche Unterlagen benötigt die Notarin?

Wie bei jedem Vertrag benötigt Notarin Dr. Rüping Informationen zu Name, Anschrift und Geburtsdaten beider Parteien. Zusätzlich sind Angaben zur Immobilie zu erteilen, damit Notarin Dr. Rüping Angaben aus dem Grundbuch prüfen kann, beispielsweise um eingetragene Belastungen festzustellen.

Mit den von beiden Parteien gelieferten Informationen setzt Notarin Dr. Rüping den Kaufvertrag auf und lässt jeweils ein Exemplar beiden Parteien zukommen. Die nächste Zeit sollten beide Vertragspartner nutzen, um den Vertrag genau zu prüfen und ihre Fragen zu stellen. Am Beurkungstermin bei Frau Dr. Rüping müssen beide Vertragsparteien anwesend sein und können Änderungswünsche vorbringen, die von Notarin Dr. Rüping notiert werden. Es wird festgelegt, wann die Kaufsumme überwiesen wird und die Notarin liest den Kaufvertrag anschließend laut vor.

Wenn beide Parteien mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, kommt es zur Unterzeichnung.

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags

Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kümmert sich Notarin Dr. Rüping um die Auflassungsvormerkung, mit der im Grundbuch ein bevorstehender Eigentümerwechsel eingetragen wird. Erst wenn die im Kaufvertrag ausgeführten Modalitäten von Käufer und Verkäufer erfüllt wurden, liegen die Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel vor.

Anschließend meldet Notarin Dr. Rüping den Immobilienkauf an das Finanzamt, das die Grunderwerbsteuer festsetzt und den Käufer zur Zahlung auffordert. Sobald die Grunderwerbsteuer beglichen wurde erhält Frau Dr. Rüping ein Schreiben vom Finanzamt mit einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt und die Kaufsumme an den Verkäufer überwiesen, lässt Notarin Dr. Rüping den neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen.

Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird vom Grundbuchamt gelöscht, der Verkaufsvorgang ist abgeschlossen.