Spätestens mit fortschreitendem Alter stellt sich für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer die Frage nach der Unternehmensnachfolge.
Notarin Dr. Rüping ist erfahrene Expertin in Fragen des Erb- und Gesellschaftsrechts und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge.
Bei einem Unternehmen handelt es sich oftmals um das eigene Lebenswerk, entsprechend wichtig ist eine geregelte und vorausschauende Planung der Nachfolge unter Berücksichtigung der Versorgung des Unternehmers. Zu Lebenszeiten kann ein Unternehmen durch Schenkung oder Verkauf übertragen werden. In vielen Fällen spielt auch das Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Frau Dr. Rüping berät Sie auch zur Frage, wie die Nachfolge durch Gründung einer Stiftung durchgeführt werden kann.
Ist der Verstorbene alleiniger Eigentümer eines Unternehmens, so kann das Unternehmen – wie alle anderen Vermögenswerte des Erblassers auch – in den Nachlass einfließen und vererbt werden. Dies kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden, wobei bestimmte Erben in die Unternehmensnachfolge eingesetzt oder auch andere, berechtigte Erben von der Nachfolge ausgeschlossen werden können. Neben dem Unternehmensrecht spielte dabei auch das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und auch das Steuerrecht eine wichtige Rolle, da alle Rechtsgebiete miteinander verzahnt sind.
Notarin Dr. Rüping ist Dipl.-Finanzwirtin (FH), Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht und daher bei der Planung der Unternehmensnachfolge die richtige Ansprechpartnerin, denn eine kompetente Beratung und rechtssichere Regelung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass der Erbfall bestmöglich vorbereitet wird und Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermieden werden können.
Schenkung
Schenkung
In vielen Fällen ist die Schenkung eine sinnvolle Form der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, da Erbstreitigkeiten und Steuern vermieden und die Zukunft des Unternehmens gesichert werden kann. Dabei kann sich der Beschenkte bereits in seine neue Aufgabe als Unter nehmensleiter einarbeiten. Notarin Dr. Rüping berät Sie auch zu den Möglichkeiten, als Schenker weiterhin den Unterhalt aus dem Unternehmen zu beziehen.
Gründung einer Stiftung
Gründung einer Stiftung
Die Gründung einer Stiftung kann viele Gründe haben. Diese können familiär oder steuerlich begründet sein – oder in der Überlegung, das erworbene Vermögen über eine Stiftung über Generationen zu sichern oder der Gemeinschaft zugutekommen zu lassen. Eine Stiftung kann gemeinnützig oder privatnützig ausgerichtet sein.
Stiftungen können auch gegründet werden, um missliebige Familienmitglieder vom Erbe auszuschließen. Der Anspruch von berechtigen Personen auf einen Pflichtteil vom Erbe besteht nämlich nur, wenn der Stifter sein Vermögen weniger als 10 Jahre vor seinem Tod in die Stiftung gegeben hat (Pflichtteilergänzungsansprüche schmelzen pro Jahr um 1/10). Eine Familienstiftung bietet zudem interessante steuerliche Vorteile.