Mit der Eheschließung gehen die Eheleute weitreichende Verpflich­tungen ein und begründen den Güter­stand der Zugewinn­gemeinschaft.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird im Eherecht klar geregelt, welche Regeln gelten. Hierzu gehören Bestimmungen zum Zugewinn­ausgleich, zu Unterhalts­ansprüchen und zum Versorgungs­ausgleich.

Sollte eine Ehe geschieden werden, findet ein Zugewinnausgleich statt. Dies bedeutet, dass die Vermögen der Ehepartner miteinander verglichen werden und derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, die Hälfte der Differenz an den Partner zahlen muss. Zwar zählen Schenkungen und Erbschaften wie Vermögen, das der Partner bereits bei Eheschließung hatte, jedoch unterliegen Wertsteigerungen dem Zugewinn. Daher kann es bei einer Schenkung oder Erbschaft oder vor allem bei einer Unternehmer-Ehe sinnvoll sein, eine ergänzende Regelung in Form eines Ehevertrages zu vereinbaren. Die fachkundige Beurkundung und anschließende Ausarbeitung des Ehevertrags kann durch Frau Dr. Rüping erfolgen.

Gründe für den Abschluss eines Ehevertrags

Gründe für den Abschluss eines Ehevertrags

Durch den Abschluss eines Ehevertrags können weitere Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, wie mit dem in der Ehe hinzugewonnenem Vermögen im Falle einer Scheidung verfahren werden soll. Die Zugewinngemeinschaft kann mit bestimmten Besonderheiten modifiziert werden. Bei der Gütertrennung hingegen bleiben die Vermögen der Eheleute vollständig getrennt ohne dass ein Ausgleich stattfindet. Bei der Gütergemeinschaft schließlich wird alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Notarin Dr. Rüping kann die Ehepartner bei der Ausgestaltung des Ehevertrags beraten und den für die individuellen Lebensumstände am besten geeigneten Güterstand wählen.

Weitere wichtige Punkte sind die Klärung von Unterhaltsansprüchen und die Versorgung der Eheleute im Alter. In einem Ehevertrag kann dabei von den gesetzlichen Regelungen für den Fall einer Scheidung abgewichen werden, beispielsweise kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs begrenzt oder wechselseitige Unterhaltsansprüche können ausgeschlossen werden. Die Beratung durch eine Notarin oder einen Notar ist dabei unerlässlich, da die Konsequenzen von Unterhaltsvereinbarungen sehr weitreichend sein können.

Durch einen Ehevertrag können auch individuelle Regelungen bzgl. des Vermögens oder auch nur einzelner Vermögenspositionen getroffen werden. Notarin Dr. Rüping klärt über die Folgen von Scheidung oder Tod im Hinblick auf Güterstand, Unterhalt und Versorgung auf und erarbeitet auch Regelungsmöglichkeiten für das Sorgerecht und den Kindesunterhalt gemeinsamer Kinder.