Spätestens mit fortschreitendem Alter stellt sich für jede Unter­nehmerin und jeden Unter­nehmer die Frage nach der Unter­nehmens­nach­folge.

Notarin Dr. Rüping ist erfahrene Expertin in Fragen des Erb- und Gesellschafts­rechts und informiert über die verschie­denen Möglich­keiten der Unternehmens­nach­folge.

Bei einem Unternehmen handelt es sich oftmals um das eigene Lebens­werk, entsprechend wichtig ist eine geregelte und voraus­schauende Planung der Nachfolge unter Berück­sichti­gung der Versorgung des Unter­nehmers. Zu Lebens­zeiten kann ein Unter­nehmen durch Schenkung oder Verkauf über­tragen werden. In vielen Fällen spielt auch das Erbrecht bei der Unter­nehmens­nach­folge eine wichtige Rolle. Frau Dr. Rüping berät Sie auch zur Frage, wie die Nach­folge durch Gründung einer Stiftung durch­geführt werden kann.

Ist der Verstorbene alleiniger Eigen­tümer eines Unter­nehmens, so kann das Unter­nehmen – wie alle anderen Vermögens­werte des Erblassers auch – in den Nach­lass einfließen und vererbt werden. Dies kann durch ein Testament oder einen Erb­vertrag geregelt werden, wobei bestimmte Erben in die Unter­nehmens­nach­folge einge­setzt oder auch andere, berech­tigte Erben von der Nach­folge ausge­schlossen werden können. Neben dem Unter­nehmens­recht spielte dabei auch das Erb­recht, das Gesell­schafts­recht und auch das Steuer­recht eine wichtige Rolle, da alle Rechts­gebiete mit­ein­ander verzahnt sind.

Notarin Dr. Rüping ist Dipl.-Finanz­wirtin (FH), Rechts­anwältin, Steuer­beraterin und Fach­beraterin für Inter­nationales Steuer­recht und daher bei der Planung der Unter­nehmens­nach­folge die richtige Ansprech­partnerin, denn eine kompetente Beratung und rechts­sichere Regelung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass der Erbfall best­möglich vorbe­reitet wird und Streitig­keiten in der Erben­gemein­schaft ver­mieden werden können.

Schenkung

Schenkung

In vielen Fällen ist die Schen­kung eine sinn­volle Form der Unter­nehmens­nach­folge zu Lebzeiten, da Erb­streitig­keiten und Steuern vermieden und die Zukunft des Unter­nehmens gesichert werden kann. Dabei kann sich der Beschenkte bereits in seine neue Aufgabe als Unter nehmens­leiter ein­arbeiten. Notarin Dr. Rüping berät Sie auch zu den Möglich­keiten, als Schenker weiter­hin den Unterhalt aus dem Unter­nehmen zu beziehen.

Gründung einer Stiftung

Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung kann viele Gründe haben. Diese können familiär oder steuer­lich begründet sein – oder in der Über­legung, das erworbene Vermögen über eine Stiftung über Genera­tionen zu sichern oder der Gemein­schaft zugute­kommen zu lassen. Eine Stiftung kann gemein­nützig oder privat­nützig ausge­richtet sein.

Stiftungen können auch gegründet werden, um miss­liebige Familien­mit­glieder vom Erbe auszu­schließen. Der Anspruch von berechtigen Personen auf einen Pflicht­teil vom Erbe besteht nämlich nur, wenn der Stifter sein Vermögen weniger als 10 Jahre vor seinem Tod in die Stiftung gegeben hat (Pflicht­teil­ergänzungs­ansprüche schmelzen pro Jahr um 1/10). Eine Familien­stiftung bietet zudem interessante steuer­liche Vorteile.