Das Zentrale Testaments­register wird von der Bundes­notar­kammer im staatlichen Auftrag geführt und ist die offizielle Registrierungs­stelle für letztwillige Verfügungen in Deutschland.

Geordnete Nachlassabwicklung

Geordnete Nachlassabwicklung

Durch die zentrale und sichere Verwahrung von Testamenten, Erbverträgen und anderen erbfolgerelevanten Urkunden, werden letztwillige Verfügungen sicher und schnell aufgefunden. Hierdurch ist eine geordnete Nachlassabwicklung sichergestellt und Angehörige werden durch eine schnelle Umsetzung des letzten Willens der verstorbenen Person entlastet.

Notarin Dr. Rüping berät umfassend und kompetent bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und anderen erbfolgerelevanten Urkunden, beurkundet diese und gibt sie in die amtliche Verwahrung beim zentralen Testamentsregister.

Weiterführende Information finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer unter www.testamentsregister.de