Die notarielle Beurkundung stellt die stärkste Form einer schriftlichen Erklärung dar und hat juristisch das meiste Gewicht.

Der große Unterschied zu einer Beglaubigung ist, dass bei der notariellen Beurkundung die fachkundige Belehrung und Beratung durch Frau Dr. Rüping erfolgt und die Notarin über die rechtliche Tragweite des Geschäfts aufklärt. Dazu wird der gesamte Vertrag vorgelesen.

Merkmale der notariellen Beurkundung

Merkmale der notariellen Beurkundung

  • Intensive Prüfung, ausführliche Beratung und Belehrung durch die Notarin
  • Bei einigen Rechtsgeschäften vorgeschrieben (Immobilienkaufverträge, Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge oder das notarielle Testament)
  • Gewissheit über die Identität der beteiligten Personen
  • Garantie, dass der Wille der beteiligten Personen präzise wiedergegeben ist
  • Beweiskraft gegenüber Gerichten
  • Möglichkeit der unmittelbaren Vollstreckbarkeit
  • Urschrift verbleibt in notarieller Verwahrung (Ausnahme: Testamente und Erbverträge in besonderer amtlicher Verwahrung)
Notarin Dr. Rüping ist eine besonders qualifizierte und erfahrene Juristin, Dipl.-Finanzwirtin (FH), Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht. Notarin Dr. Rüping repräsentiert zudem den Staat und ist bei der Urkundsgestaltung sachlich und persönlich unabhängig und allein dem Gesetz unterworfen.